Dr. Birgit Reinemund - FDP-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mannheim - Presse


Stellungnahme zur Berichterstattung über die Spenden an die FDP

Der von den Oppositionsparteien inszenierte Skandal und Aufschrei über die angebliche Klientelpolitik ist immer noch groß. Untrüglicher Beweis dafür sollen die Millionenspende aus der Hotelbranche und die zu Jahresbeginn durchgeführte Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Hotelübernachtungen auf 7 Prozent sein.
Dieser Darstellung widerspreche ich ausdrücklich:

Bereits seit 2001 steht die Senkung des Steuersatzes für Hotelübernachtungen im Wahlprogramm der FDP-Baden Württemberg. Es ist kaum vorstellbar, dass die FDP diese Forderung in weiser Voraussicht daraufhin formuliert hat, um Jahre später eine Millionenspende zu erhalten. Richtig ist jedoch, dass die FDP seit 2008 regelmäßig Spenden der Substantia AG erhalten hat. Diese wurden der Öffentlichkeit auch zeitnah und korrekt offen gelegt. Laut Bundesverfassungsgericht (Entscheidung 2 BvE 2/89) sind Parteispenden in beliebiger Höhe zulässig. Der Gefahr der politischen Meinungsbildung von Parteien wird mit dem Art. 21 Abs. 1 S.4 GG vorgebeugt. Dieser verlangt von allen Parteien eine Offenlegung der Herkunft ihrer Mittel. Entsprechend den Vorschriften dieses Parteiengesetzes hat die FDP diese Spenden dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich angezeigt.

 

Die Debatte um die Absenkung des Steuersatzes für die Gastronomie und das Hotelgewerbe ist als ein entscheidender Wettbewerbsnachteil nicht neu. Gemeinsam mit CDU/CSU initiierte die FDP von 1999 bis 2003 insgesamt vier Bundestagsdebatten, in der sie die Regierung Schröder aufforderten, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Beherbergung und Gastronomie einzuführen. Im Übrigen ist die Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie politischer Konsens über alle Parteien und nachzulesen unter:

 

 Grüne im Bayerischen Landtag pro PRO 7 Prozent
 Antrag der SPD-Fraktion im bayerischen Landtag, Drucksache 15/4595
 Auszug aus den tourismuspolitischen Leitlinien der SPD
Wahlprogamm der Linken, Seite 30

 

Für das Bundesverfassungsgericht ist das eigene Bemühen der Parteien um Spenden ausdrücklich ein Ausweis "der Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft, wie es der Grundsatz der Staatsfreiheit verlangt." Mehr noch: Im Abschnitt 98 des Urteils zur Parteienfinanzierung vom 9. April 1992 heißt es weiter: "Deshalb hat die Selbstfinanzierung der Parteien Vorrang vor der Staatsfinanzierung."

 

Mit Blick auf die demokratische Kultur in Deutschland wäre es schädlich, einen Zusammenhang zwischen Spenden an eine Partei und politischen Entscheidungen herzustellen. Deshalb ist es unzulässig, zum Beispiel die Tatsache, dass die schwarz-rote Bundesregierung 2009 die Abwrackprämie verlängert hat, in den Zusammenhang mit einer kurz zuvor an SPD und Union ergangenen Spende eines namhaften Automobilherstellers zu stellen oder Spenden aus der Solarwirtschaft an die Grünen mit deren Festhalten an der Übersubventionierung der Energieerzeugung durch Solaranlagen zu sehen.


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